Jugendschutz
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände mit allen dazugehörigen Campingplätze
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten (Eltern) das Festival besuchen.
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen das Festival alleine besuchen. Allerdings müssen sie ab 24.00 Uhr das Festivalgelände verlassen.
Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde.
Dabei gilt: Bitte genau überlegen, wem ich diese Aufgabe übertrage (ist diese Person auch dazu fähig und besitzt sie auch wirklich genügend Verantwortungsgefühl).
Download "Formular zur Übertragung der Beziehungbeauftragung"